Staatswald

Die Gebiete der Kurfürstlichen Wälder im Kirchenbesitz des Bischofs von Trier
(er hatte sich nach der Besetzung des linksrheinischen Gebietes durch Frankreich nach dem kurfürstlichen rechts-rheinisch gelegenen Palais in Coblenz abgesetzt) und der Abtei Prüm ebenso wie die Gebiete der Manderscheid-Blankenheim-Gerolsteinischen Grafschaft um den Kitzkorbwald wurden säkularisiert und zu "Forets national" erklärt. Die weltlichen Grundherren entschädigte man im rechtsrheinischen Gebiet.

Unter französicher Verwaltung wurden die Wälder zunächst stark genutzt, später
jedoch erstmalig genau vermessen, kartiert, und der Holzbestand aufgenommen. Es entstanden die sehr genauen alten Tranchot-Karten. Die Devastation unserer Wälder hatte ihren Ursprung schon lange vor der französichen Zeit. Nach dem Wiener Kongreß (1815) trat Frankreich seine linksrheinischen Gebiete an Preußen ab. Aus dem "Foret national" entstand "Königlicher Wald". Damals bildeten sich die Staatswaldungen der heutigen Forstreviere Meisbrück, Salm und Gees.

Schon frühzeitig im ausgehenden Mittelalter wurden die Bezeichnungen der
Forstberufe erwähnt. So mußte der "magister forestarius" (Forstmeister oder Oberförster) des Lesens und Schreibens kundig sein. Der "forestarius" (Förster) sollte zum Aufsetzen eines Berichtes den nächsten "pastore" aufsuchen. Und der "servus forestarius" (Forstknecht, Waldschütz) hatte Hilfsdienste zum Schutz der Wälder zu verrichten.
1576 schon erließ Graf Johann Gerhard zu Blankenheim und Herr zu Gerolstein
eine "Buschordnung", die der gräfliche "Waldschutzen" auch bei uns im Salmwald zur Anwendung bringen sollte. Gab es auch schon 1714 unter dem Trierer Kurfürsten Clemens Wenzeslaus eine geregelte Forstaufsicht mit seiner "Wald- Forst- Jagd- Waidwerks-Fischereyordnung", hatte die französiche "Administration general des eaux et forets Bewirtschaftsinstruktionen erteilt, so war es der preußischen Forstverwaltung vorbehalten, die vorher erwähnten Nutzungsberechtigungen abzulösen, die zur Devastation der Wälder geführt hatten.

In oft jahrelangen Prozessen zwischen Gemeinden und Landräten, oft gegen den
erbitterten Widerstand der Bürger, wurden die Nutzungen eingeschränkt. Dies konnte auch nur geschehen, soweit die wirtschaftliche Entwicklung durch Industrialisierung und Eisenbahnbau einen Ausgleich für Nutzungen aus dem Walde ermöglichten. Bis vor wenigen Jahren gab es noch Reste dieser Rechte in Form von Klafterholz (Brennholz zu verbilligten Preisen) an Bürger einzelner Gemeinden.
Gleichzeitig mit der Ablösung der Nutzungsberechtigung förderte die Preußische
Regierung die Entwicklung der Eifel durch den sogenannten "Eifelkulturfond".
Zu dieser Zeit war die Eifel durch Armut gekennzeichnet und wurde häufiger von Hungersnöten heimgesucht. Auch gegen den erbitterten Widerstand der Bürger wurde insbesondere im Gemeindwald der Anbau der Fichte als "Brotbaum der Eifel" forciert. Diese Investitionen im Waldbau haben sich für alle Besitzarten bis zur heutigen Zeit "gelohnt". Der Salmer Gemeindewald war bis 1946 in der Verwaltung der Kommunalen Oberförsterei Daun, der Staatswald Salm in der Königlichen (später staatlichen) Oberförsterei Daun eingegliedert.
Ab 1946 übernahmen die Einheitsforstämter die Betreuung aller Besitzarten (Gemeinde-, Staats- und Privatwald). Für den hiesigen Bereich war das Forstamt Daun-West zuständig, das später in Forstamt Salmwald umbenannt wurde.

Zur Zeit sind Bestrebungen im Gange, die beiden Forstämter Salmwald und Daun (früher: Daun-Ost) zusammenzulegen.

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