Staatswald
Die Gebiete der Kurfürstlichen
Wälder im Kirchenbesitz des Bischofs von Trier (er hatte sich nach der Besetzung
des linksrheinischen Gebietes durch Frankreich nach dem kurfürstlichen
rechts-rheinisch gelegenen Palais in Coblenz abgesetzt) und der Abtei Prüm ebenso wie
die Gebiete der Manderscheid-Blankenheim-Gerolsteinischen Grafschaft um den
Kitzkorbwald wurden säkularisiert und zu "Forets national"
erklärt. Die weltlichen Grundherren entschädigte man im rechtsrheinischen Gebiet.
Unter französicher Verwaltung
wurden die Wälder zunächst stark genutzt, später jedoch erstmalig genau vermessen,
kartiert, und der Holzbestand aufgenommen. Es entstanden die sehr genauen
alten Tranchot-Karten. Die Devastation unserer Wälder hatte ihren Ursprung schon
lange vor der französichen Zeit. Nach dem Wiener Kongreß (1815)
trat Frankreich seine linksrheinischen Gebiete an Preußen ab. Aus dem
"Foret national" entstand "Königlicher Wald". Damals bildeten sich die Staatswaldungen
der heutigen Forstreviere Meisbrück, Salm und Gees.
Schon frühzeitig im ausgehenden
Mittelalter wurden die Bezeichnungen der Forstberufe erwähnt. So mußte der
"magister forestarius" (Forstmeister oder Oberförster) des Lesens und
Schreibens kundig sein. Der "forestarius" (Förster) sollte zum Aufsetzen eines
Berichtes den nächsten "pastore" aufsuchen. Und der "servus forestarius"
(Forstknecht, Waldschütz) hatte Hilfsdienste zum Schutz der Wälder zu verrichten.
1576 schon erließ Graf Johann
Gerhard zu Blankenheim und Herr zu Gerolstein eine "Buschordnung", die
der gräfliche "Waldschutzen" auch bei uns im Salmwald zur Anwendung bringen sollte.
Gab es auch schon 1714 unter dem
Trierer Kurfürsten Clemens Wenzeslaus eine geregelte Forstaufsicht mit seiner
"Wald- Forst- Jagd- Waidwerks-Fischereyordnung", hatte die französiche
"Administration general des eaux et forets Bewirtschaftsinstruktionen
erteilt, so war es der preußischen Forstverwaltung vorbehalten, die vorher erwähnten
Nutzungsberechtigungen abzulösen, die zur Devastation der Wälder geführt
hatten.
In oft jahrelangen Prozessen
zwischen Gemeinden und Landräten, oft gegen den erbitterten Widerstand der
Bürger, wurden die Nutzungen eingeschränkt. Dies konnte auch nur geschehen, soweit
die wirtschaftliche Entwicklung durch Industrialisierung und
Eisenbahnbau einen Ausgleich für Nutzungen aus dem Walde ermöglichten. Bis
vor wenigen Jahren gab es noch Reste dieser Rechte in Form von Klafterholz (Brennholz
zu verbilligten Preisen) an Bürger einzelner Gemeinden.
Gleichzeitig mit der Ablösung der
Nutzungsberechtigung förderte die Preußische Regierung die Entwicklung der
Eifel durch den sogenannten "Eifelkulturfond".
Zu dieser Zeit war die Eifel durch Armut gekennzeichnet und wurde häufiger von
Hungersnöten heimgesucht. Auch gegen den erbitterten Widerstand der Bürger
wurde insbesondere im Gemeindwald der Anbau der Fichte als "Brotbaum der
Eifel" forciert. Diese Investitionen im Waldbau haben sich für alle
Besitzarten bis zur heutigen Zeit "gelohnt". Der Salmer Gemeindewald
war bis 1946 in der Verwaltung der Kommunalen Oberförsterei Daun, der
Staatswald Salm in der Königlichen (später staatlichen) Oberförsterei Daun
eingegliedert.
Ab 1946 übernahmen die Einheitsforstämter die Betreuung aller Besitzarten
(Gemeinde-, Staats- und Privatwald). Für den hiesigen Bereich war das Forstamt
Daun-West zuständig, das später in Forstamt Salmwald umbenannt wurde.
Zur Zeit sind Bestrebungen im Gange, die beiden Forstämter Salmwald und Daun
(früher: Daun-Ost) zusammenzulegen.